Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.
Der Nordend-Clan ünterstützt dieses Vorhaben.
Klagen vor dem Staatsgerichtshof
![]() Für Solidarität und freie Bildung |
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Warum klagen?
Studiengebühren sind Gesetz Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag hat sich über die studentischen Proteste genauso hinweggesetzt wie über den Wortlaut der Hessischen Verfassung: Am 5. Oktober hat sie das sogenannte Studienbeitragsgesetz verabschiedet. Laut Gesetz müssen Studierende ab dem kommenden Wintersemester mindestens 500 Euro für jedes Semester zahlen – und dafür wenn nötig sogar einen Kredit aufnehmen. Erfahrungen aus anderen Ländern legen nahe: 500 Euro sind erst der Anfang.
Studiengebühren sind verfassungswidrig Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch.
Wer kann klagen?
Mit klagen können alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. (Tipp: Jetzt ummelden, in drei Monaten klagen!)
Alles klar. Nur, wie kann ich helfen?
1. Fülle das Formular aus (Name, Geburtsdatum, Adresse, Mailadresse – nicht unterschreiben!).
2. Trage das Formular und einen Personalausweis oder Reisepass zur Gemeindeverwaltung (Der Hauptwohnsitz ergibt sich aus der Adresse auf der Rückseite des Personalausweises).
3. Unterschreib das Formular vor den Augen der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter.
4. Lass das Formular unbedingt abstempeln (Bestätigung von eigenhändiger Unterschrift und Wahlberechtigung).
5. Bring das Formular zu einem Sammelpunkt, etwa zum AStA vor Ort – oder schicke es per Post an die Initiative „Für Solidarität und freie Bildung“ beim AStA der Universität Frankfurt Merton-Straße 26-28, 60325 Frankfurt am Main.
Wichtig: Das ganze kostet nichts! Weist die Leute in den Ämter daraufhin!
Es entstehen Euch auch sonst keine Nachteile!!!
Für das Sammeln der Anträge haben wir 12 Monate Zeit. Aber je schneller die Anträge zusammen sind, umso besser.
Backlinks
Download
Hier könnt Ihr Euch das komplette Formular nocheinmal komplett herunterladen. Download
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